Ist die elektronische Signatur rechtlich gültig?
Ja: In der Europäischen Union darf eine elektronische Signatur ihre Gültigkeit nicht allein deshalb verlieren, weil sie elektronisch ist. Es gibt aber mehrere Arten, und es lohnt sich zu wissen, welche wann passt.
In 30 Sekunden
- Ja: Die europäische eIDAS-Verordnung verbietet, einer Signatur die Gültigkeit abzusprechen, nur weil sie elektronisch ist (Artikel 25.1).
- Es gibt drei Arten: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Nur die qualifizierte ist gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, aber auch die anderen gelten als Beweismittel.
- Für Genehmigungen, Angebote und Alltagsverträge genügt eine elektronische Signatur mit Nachweis.
Was das Gesetz sagt
Die elektronische Signatur ist in der gesamten Europäischen Union durch die Verordnung (EU) 910/2014, bekannt als eIDAS, geregelt. In Spanien wird sie durch das Ley 6/2020 ergänzt, das bestimmte Aspekte der elektronischen Vertrauensdienste regelt.
Die Verordnung legt fest, dass einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden dürfen, weil sie elektronisch ist.
„Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt.“
Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS), Artikel 25 Absatz 1 · In der offiziellen Quelle ansehen
„Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.“
Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS), Artikel 25 Absatz 2 · In der offiziellen Quelle ansehen
Und das spanische Gesetz bestätigt es für jedes elektronische Dokument (nicht amtliche Übersetzung):
„Öffentliche, behördliche und private elektronische Dokumente haben den Wert und die Rechtswirkung, die ihrer jeweiligen Art entsprechen, gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften.“
Ley 6/2020, Artikel 3.1 · In der offiziellen Quelle ansehen
Offizielle Daten
der europäischen eIDAS-Verordnung: Einer Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist.
der elektronischen Signatur definiert eIDAS: einfach, fortgeschritten und qualifiziert.
gilt ein qualifiziertes Zertifikat in Spanien höchstens.
Die drei Arten der elektronischen Signatur
| Art | Was sie ist | Wofür sie genutzt wird |
|---|---|---|
| Einfach | Jede elektronische Angabe, die zum Unterschreiben genutzt wird: ein Strich mit dem Finger, ein Zustimmungskästchen. | Genehmigungen, Angebote, Lieferscheine und die meisten Alltagsdokumente. |
| Fortgeschritten | Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung und macht jede spätere Änderung am Dokument erkennbar. | Verträge und Dokumente, bei denen es wichtig ist, nachweisen zu können, wer unterschrieben hat. |
| Qualifiziert | Eine fortgeschrittene Signatur, erstellt mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit und einem qualifizierten Zertifikat. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. | Vorgänge, die sie ausdrücklich verlangen, etwa manche bei Behörden. |
So stärken Sie die Beweiskraft einer Signatur
Im Zweifelsfall kommt es darauf an, nachweisen zu können, wer wann unterschrieben hat und dass das Dokument nicht verändert wurde. Deshalb fügt MultiDocs jedem unterschriebenen Dokument einen Nachweis hinzu, mit Datum und Uhrzeit, der E-Mail-Adresse des Unterzeichners, der IP-Adresse, dem Browser und dem digitalen Fingerabdruck (SHA-256) des Originaldokuments.
Welche Signatur brauche ich?
- Für Ihre eigenen Alltagsunterlagen: einfache Signatur.
- Für Genehmigungen von Schulen, Einwilligungen und übliche Verträge: elektronische Signatur mit Nachweis.
- Wenn eine Vorschrift oder eine Behörde eine qualifizierte Signatur verlangt (zum Beispiel mit digitalem Zertifikat), nutzen Sie diese.
Dieser Ratgeber dient nur der Information und ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt in Ihrem konkreten Fall.
Häufige Fragen
Ist eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Handy legal?
Ja, es ist eine elektronische Signatur nach eIDAS, und ihr darf die Gültigkeit nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Ihre Beweiskraft steigt, wenn sie mit einem Nachweis verbunden ist.
Was ist eIDAS?
Die Verordnung (EU) 910/2014, die elektronische Identifizierung und elektronische Signaturen in der gesamten Europäischen Union regelt.
Welche ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt?
Die qualifizierte elektronische Signatur.
Offizielle Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS)
- BOE: Ley 6/2020, reguladora de determinados aspectos de los servicios electrónicos de confianza
- ABl. EU: Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2, europäische Brieftasche für die digitale Identität)
Wir haben jede Quelle am 29. Oktober 2026 geprüft. Wenn Sie veraltete Angaben sehen, schreiben Sie uns an info@multidocs.es.